Unterrichtsinformationen Corona

Mai 2022

Seit 28.04.22 MV gelten in MV keine Hotspotregeln mehr, d.h.
Aufhebung der Testpflicht
Aufhebung der Mund-Nasenschutzpflich
Empfehlung: §2 Corona Landesverordnung MV -> Eigenverantwortung

März / April 2022

Regelungen für den Unterrichtsbetrieb:
3 – G – Nachweis (Schultestung an allgemeinbildenden Schulen weiterhin gültig)
Mund – Nasen – Schutz (wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann)

Januar 2022

Was gilt für Musikschulschülerinnen und -schüler ?
Unterrichtsbetrieb bei aktueller Stufe rot / rot + (Corona-LVO M-V §1f)
Für den Unterrichtsbetrieb gilt – im Altern von –

  • 0 bis vollendete 6 Jahre –> Teilnahme nur bei Symptomfreiheit
  • 7 bis vollendete 11 Jahre –> Symptomfreiheit und Teilnahme mit Schülerausweis als Nachweis für Schultestung oder 2G-Nachweis
  • 12 bis vollendete 17 Jahre –> Symptomfreiheit und Teilnahme mit Schülerausweis als Nachweis für Schultestung oder Symptomfreiheit und 2G-Nachweis
  • ab 18 Jahren / Erwachsene –> Symptomfreiheit und 2Gplus – Nachweis
    Ausnahme:
    vollständiger Impfschutz (Booster), wenn die Impfung 14 Tage zurück liegt,
    medizinische Indikation: Teilnahme zulässig mit Attest und Testnachweis,
    Schwangere:Teilnahme zulässig mit Nachweis und Testnachweis
  • Allen Schülerinnen und Schüler, welche diese Regelung nicht erfüllen können, wird der Unterricht digital angeboten.
  • Hygieneregeln
    Registrierung vor Unterrichtsbeginn
  • Händewaschen vor jedem Instrumentalunterricht für das Kollegium sowie Schülerinnen und Schüler
  • Stoßlüftung bei Schülerwechsel und während der Unterrichtszeit,
  • Bläser- und Gesangsunterricht mit Trennwand,
  • Abstandsregelung von mindestens 1,50 m,
  • Mund-Nasen-Schutz für alle im gesamten Haus der Musik auch während des Unterrichtens
  • Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler mit Maskenattests sind verpflichtet den Mindestabstand von 1,50 m zu allen anderen Personen einzuhalten. Sollte das nicht möglich sein, kann der Unterricht nur online weitergeführt werden.

Was gilt für Musikschulpädagoginnen und -pädagogen? (§28 IFSG vom 24.11.2021)
3 – G – Regelung am Arbeitsplatz, d.h. das Kollegium muss seinen 3G-Status dokumentieren lassen.
Kolleginnen und Kollegen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen tagesaktuellen zertifizierten Testnachweis vor Unterrichtsbeginn erbringen. Das gilt für alle Unterrichtsräume im Haupthaus der Musikschule, bei unseren Kooperationspartnern und auch beim Unterrichten in der Häuslichkeit der Lehrkraft oder der Schülerinnen und Schüler. Ohne Nachweis ist das Unterrichten nicht erlaubt.

November / Dezember 2021

07.12.21
Die Musikschule bleibt auch nach den heutigen Verhandlungen auf der Ministerpräsidentenkonferenz trotz der „rot+ Stufe“ für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock vorerst für alle großen und kleinen Musizierenden unter den u.g. Verordnungen vom 01.12.21 geöffnet.
Wir freuen uns, alle weiterhin möglichst in präsenz begrüßen zu dürfen.
Herzlichst, Ihr Orff-Musikschulteam

01.12.21

!!! – Wichtige Änderung für unsere Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen für die Stufe „orange“ und „rot“:
Der Schülerausweis ist für die Teilnahme am Musikschulunterricht ausreichend und der Lehrkraft bitte unaufgefordert vor Unterrichtsbeginn vorzuzeigen.

Ab Montag, 6.12.2021 gilt für alle Musikschulschülerinnen und -schüler ab 18 Jahren sowie Begleitpersonen, welche am Unterricht mit teilenhemn 2G+ -> geimpft oder genesen zzgl. tagesaktueller zertifizierter Test.

Herzlichen Dank für das Verständnis und die Unterstützung im Voraus und eine gesunde Zeit
Das Team der Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ e.V.

Aktualisierung der Coronaschutzmaßnahmen ab 25.11.21
Aufgrund der pandemischen Situation des Landes Mecklenburg Vorpommern und der Hansestadt Rostock gelten ab Montag, 29.11.21 neue Verordnungen für unseren Musikschulbetrieb, welche zu großem Unmut führen.
Besonders das geforderte Testverfahren für unserer Schülerinnen und Schüler vor dem Musikschulunterricht bereitet uns große Sorge und wir wissen nicht, wie die Schülerinnen und Schüler mit überlasteten Testzentren und nicht zu erhaltenen Terminen zum Testen zum Musikschulunterricht kommen sollen.
Der Vorstand der Musikschulen, der Landeselternverband und Landeselterrat der Musikschulen haben sich am Freitag an die Ministerien gewandt und darum gebeten die geforderte Teststrategie zu überdenken und die Schultestung weiterhin als Tagesnachweis anzuerkennen. Über Änderungen informieren wir hier auf unserer Homepage.
Wir können auch diese Zeit nur gemeinsam bewältigen und wünschen allen weiterhin beste Gesundheit.
Das Team der Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ e.V.

Was gilt für Musikschulpädagoginnen und -pädagogen? (§28 IFSG vom 24.11.2021)
3 – G – Regelung am Arbeitsplatz, d.h. das Kollegium muss seinen 3G-Status dokumentieren lassen.
Kolleginnen und Kollegen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen tagesaktuellen zertifizierten Testnachweis vor Unterrichtsbeginn erbringen. Das gilt für alle Unterrichtsräume im Haupthaus der Musikschule, bei unseren Kooperationspartnern und auch beim Unterrichten in der Häuslichkeit der Lehrkraft oder der Schülerinnen und Schüler. Ohne Nachweis ist das Unterrichten nicht erlaubt.

Was gilt für Musikschulschülerinnen und -schüler ?
Unterrichtsbetrieb bei aktueller Stufe „orange“ (Corona-LVO M-V §1f)
Für den Unterrichtsbetrieb gilt – im Altern von –

  • 0 bis vollendete 6 Jahre –> Teilnahme nur bei Symptomfreiheit
  • 7 bis vollendete 11 Jahre –> Symptomfreiheit und Teilnahme nur mit tagesaktuellem Testnachweis (Schultestung ist leider nicht ausreichend)
  • 12 bis vollendeten 17 Jahren –> Symptomfreiheit und Teilnahme mit tagesaktuellem Testnachweis (bis 31.12.21 // Schultestung ist leider nicht ausreichend) oder Symptomfreiheit und 2G-Nachweis
  • ab 18 Jahren / Erwachsene –> Symptomfreiheit und 2G – Nachweis
    Ausnahme:
    medizinische Indikation: Teilnahme zulässig mit Attest und Testnachweis
    Schwangere:Teilnahme zulässig mit Nachweis und Testnachweis

Allen Schülerinnen und Schüler, welche diese Regelung nicht erfüllen können, wird der Unterricht digital angeboten.

  • Hygieneregeln
    Registrierung vor Unterrichtsbeginn
  • Händewaschen vor jedem Instrumentalunterricht für das Kollegium sowie Schülerinnen und Schüler
  • Stoßlüftung bei Schülerwechsel und während der Unterrichtszeit,
  • Bläser- und Gesangsunterricht mit Trennwand,
  • Abstandsregelung von mindestens 1,50 m,
  • Mund-Nasen-Schutz für alle im gesamten Haus der Musik auch während des Unterrichtens
  • Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler mit Maskenattests sind verpflichtet den Mindestabstand von 1,50 m zu allen anderen Personen einzuhalten. Sollte das nicht möglich sein, kann der Unterricht nur online weitergeführt werden.


Oktober 2021

Aktualisierung der Coronaschutzmaßnahmen
Ab Montag, 18.10.2021 ändern sich aufgrund der gestiegenen Inzidenzen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Coronaschutzmaßnahmen für den Unterricht in der Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ e.V.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung und weiterhin beste Gesundheit.
Herzliche Grüße
Ihr Orff-Musikschulteam

Kurzfassung für Schülerinnen und Schüler sowie im Unterricht anwesende Eltern / Großeltern bzw. weitere Begleitpersonen:
– Der Unterricht ist nur symptomfrei möglich.
– Am Unterricht kann nur unter Einhaltung der 3-G-Regel teilgenommen werden. Der Impf-, Genesungs bzw. tagesaktuelle Testnachweis ist ohne Aufforderung vor Unterrichtsbeginn bitte vorzuzeigen. Eine Ausnahme gilt für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen, welche an der wöchentlichen Testung teilnehmen sowie nicht schulpflichtige Kinder.
– Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist im gesamten Haus der Musik, auch während des Unterrichtens wieder Pflicht. Gesangs- und Bläserunterricht finden mit extra Abstand und entsprechenden Trennwänden statt.

August 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Freunde der Musikschule,

wir starten in vollständiger Präsenz in ein neues Schuljahr und freuen uns auf den gemeinsamen Unterricht, das Wiederaufleben der Ensembles, Projekte, Vorspiele und Konzerte und Ausstellungen.
Damit der Unterricht für alle Beteiligten erfolgreich und fern von Corona stattfinden kann, muss die unten folgende Verordnung bitte eingehalten werden.

Vielen Dank für die Unterstützung.
Wir wünschen allen kleinen und großen Musikern einen guten Start.

Mit herzlichen Grüßen
F.Pfaff und M.Lange
Schulleitung
Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ e.V.

Allgemeine Auflagen für die Musikschulen in MV und Ergänzungen der Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ e.V.:

  1. Vor der ersten Unterrichtsstunde im Schuljahr 2021 / 2022 ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Gesundheitsbestätigung beim Instrumentallehrer abzugeben. Dieses gilt für den Zeitraum vom 02.08.21 bis 15.08.2021.
  2. Bei Atemwegserkrankungen und anderen Krankheitssymptomen ist der Besuch der Musikschule nicht möglich, sofern nicht durch ein ärtzliches Attest nachgewiesen werden kann, dass Sie nicht an COVID-19 erkrankt sind.
  3. Alle Musikschulschülerinnen und -schüler, welche der öffentlichen Teststrategie der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen unterliegen, benötigen keinen Testnachweis. Erwachsene Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, die ihr Kind in den Unterricht begleiten, müssen einen bestätigten Negativnachweis der nicht älter als 24 Stunden ist, bei der zuständigen Lehrkraft abgeben.
    Ohne negatives Testergebnis kann keine Unterrichtsteilnahme im Haus der Musik erfolgen. Ausgenommen sind Genesene und Geimpfte. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis vorzuzeigen.
  4. Es besteht die Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Räumen der Musikschule, auch während des Unterrichtens. Ausgenommen sind Kitakinder.
  5. Vor jedem Unterricht ist eine entsprechende Handhygiene durchzuführen.
  6. Die Mindestabstandsregel von 1,50 Meter ist zwischen allen Mitarbeitern sowie den Schülern einzuhalten.
  7. Vor und nach jedem Unterricht findet eine ausreichende Lüftung der Unterrichtsräume statt.
  8. Das Lehrpersonal führt digitale Infektionskettenlisten über die Anwesenheit der Schüler.
    Alle Räume sind mit der Luca-App ausgestattet. Lehrer und Schüler können sich über diese an- und amelden.
  9. Sprech- Gesangs- und Blasunterricht erfordert aufgrund der erhöhten Aerosolbelastung besondere Vorkehrungen. Der Unterricht findet hinter Spukschutzwänden und mit einem Abstand von mindestens 2,0 Metern zur Seite und mindestens 2,5 Metern nach vorn voneinander statt.
  10. Jeder Lehrer und Schüler nutzt nach Möglichkeit sein eigenes Material. Entliehenes Material wird nach Benutzung desinfiziert.
  11. Die Wartebereiche und Sitzgruppen können entsprechend der Abstands- und Hygienereglung genutzt werden.
  12. Für Angebote in Räumlichkeiten von Kooperationspartnern gelten zusätzlich die dort beauflagten Hygieneregeln.

Mai / Juni 2021

Wiedereröffnung
Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ e.V.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
fast 6 Monate des digitalen Musikschulbetriebes liegen hinter uns allen.
Wir wissen, dass es für alle Schülerinnen und Schüler und auch unser Kollegium eine herausfordernde Zeit war.
Deshalb freunen wir uns sehr, die letzten 3 Schulwochen unsere kleinen und großen, jungen und älteren Schüler schrittweise wieder in Präsenz begrüßen zu können. Damit der Präsenzunterricht in diesem Schuljahr für alle gesund in die Sommerferien mündet, möchten wir alle bitten folgende Regelungen einzuhalten und danken für das Verständnis.

Mit herzlichen Grüßen
F.Pfaff und M.Lange
Schulleitung
Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ e.V.

Allgemeine Auflagen für die Musikschulen in MV und Ergänzungen der Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ e.V.:

  1. Jede Lehrperson kann in Abhängigkeit der persönlichen Situation für sich selbst entscheiden, ob die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes für die letzten 3 Wochen vor den Sommerferien erfolgt.
    Das Instrumentenkarussell bleibt als Onlineangebot bis zu den Sommerferien bestehen.
  2. Bei Atemwegserkrankungen und anderen Krankheitssymptomen ist der Besuch der Musikschule nicht möglich.
  3. Alle Musikschulschülerinnen und -schüler, welche der öffentlichen Teststrategie der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen unterliegen, benötigen keinen Testnachweis.
  4. Erwachsene Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, die ihr Kind in den Unterricht begleiten, müssen einen bestätigten Negativnachweis der nicht älter als 24 Stunden ist, bei der zuständigen Lehrkraft abgeben.
    Ohne negatives Testergebnis kann keine Unterrichtsteilnahme im Haus der Musik erfolgen. Ausgenommen sind Genesene und Geimpfte.
  5. Es besteht die Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Räumen der Musikschule, auch während des Unterrichtens. Ausgenommen sind Kitakinder.
  6. Vor jedem Unterricht ist eine entsprechende Handhygiene durchzuführen.
  7. Das Lehrpersonal führt digitale Infektionskettenlisten über die Anwesenheit der Schüler.
    Alle Räume sind mit der Luca-App ausgestattet. Lehrer und Schüler können sich über diese an- und amelden.
  8. Sprech- Gesangs- und Blasunterricht erfordert aufgrund der erhöhten Aerosolbelastung besondere Vorkehrungen. Der Unterricht findet hinter Spukschutzwänden und mit einem Abstand von mindestens 2,0 Metern zur Seite und mindestens 2,5 Metern nach vorn voneinander statt.
  9. Jeder Lehrer und Schüler nutzt nach Möglichkeit sein eigenes Material. Entliehenes Material wird nach Benutzung desinfiziert.

März / April 2021

Frühlingsferien – 29. März bis einschließlich 07. April 2021
Wir wünschen allen kleinen und großen Musikschulschülern sowie ihren Familien erholsame und gesunde Ostertage.

Das Team der Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ e.V. nutzte den heutigen ersten unterrichtsfreien Tag der Frühlingsferien für eine Kollegiumweiterbildung zum Thema
Weiterentwicklung des Instrumentalunterrichts mithilfe der Digitalisierung. Als Gastreferent unterstützte uns Dr. Max Gärtner mit seinem Vortrag und anschließendem Austausch „Neue Medien im Onlineunterricht“. Wir sind sehr daran interessiert unseren Schülerinnen und Schülern auch digital einen anspruchvollen Instrumentalunterricht erteilen zu können. Am Ende der Ferien veröffentlichen wir hierfür einen Leitfaden für unsere Schülerinnen und Schüler.

06. März 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
die Musikschule hat in der vergangenen Woche (LEIDER!) noch keine Verordnung zur möglichen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes vom Kultusministerium MV erhalten.
Wir führen unseren Unterricht ab Montag, 08.März 2021 über Onlinepräsenz und digitale Angebote weiter.

Angebot – Musikalische Früherziehung
Angebot – Instrumentenkarussell

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
die Möglichkeiten des digitalen Unterrichtens haben sich seit dem ersten Lockdown verbessert und sind erweitert worden. Wir bitten Sie doch trotz und wegen eines sehr hohen zusätzlichen Arbeitsaufkommens durch die Überführung der meisten Unterrichtsformen in digitale Varianten um Verständnis, dass wir nicht allen verständlichen Bedürfnissen entsprechen können. Für Rückfragen und Anliegen kontaktieren Sie gern die Instrumentallehrer bzw. das Büro der Musikschule.
Kommen Sie weiterhin gut durch diese besondere und
inzwischen sehr heraufordernde Zeit.

Ihr Team der Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ e.V.

LANDESVERBAND der Musikschulen MV



LANDESELTERNVERTRETUNG des Verbandes deutscher Musikschulen e.V. MV

https://orff-musikschule.de/wp-content/uploads/2021/03/PetitionLEV20210310-4.pdf

LANDESMUSIKRAT MV zur Öffnung der Kultur

Petition des Landesmusikrates

BUNDESELTERNVERTRETUNG der Musikschulen

Kulturelle Bildung bitte auch in Krisenzeiten

Februar 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
die Musikschule bleibt nach Landesverordnung vom 12.02.21 auch nach den Winterferien für den Präsenzbetrieb geschlossen. Wir können aktuell leider auch keinen Ausblick auf einen möglichen Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht geben, sind aber mit entsprechenden Hygienkonzepten gut vorbereitet und hoffen auf ein baldiges Signal der Landesregierung.
Somit führen wir alle Angebote digital weiter.
Informationen zur Musikalischen Früherziehung und zum Instrumentenkarussell entnehmen Sie bitte folgenden Links:

Angebot – Musikalische Früherziehung
Angebot – Instrumentenkarussell

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
die Möglichkeiten des digitalen Unterrichtens haben sich seit dem ersten Lockdown verbessert und sind erweitert worden. Wir bitten Sie doch trotz und wegen eines sehr hohen zusätzlichen Arbeitsaufkommens durch die Überführung der meisten Unterrichtsformen in digitale Varianten um Verständnis, dass wir nicht allen verständlichen Bedürfnissen entsprechen können. Für Rückfragen und Anliegen kontaktieren Sie gern die Instrumentallehrer bzw. das Büro der Musikschule.
Kommen Sie weiterhin gut durch diese besondere und
inzwischen sehr heraufordernde Zeit.

Ihr Team der Welt-Musik-Schule „Carl Orff“ e.V.